Unternehmensverkauf in Sondersituationen
von Dr. Horst Friedrich
Sondersituationen

Kann ich mein Unternehmen in Sondersituationen verkaufen?

Die Corona-Krise bringt viele Unternehmen in Bedrängnis und macht leider auch vor traditionsreichen Familienunternehmen keinen Halt. Sehr schnell findet man sich als Unternehmer unverschuldet in einer Sondersituation, bei der eine Restrukturierung notwendig ist. 

Bei allen Formen der Restrukturierung, auch in einer Insolvenz, ist der Unternehmensverkauf eine Option. Oft kann dadurch die Fortführung der gesunden Unternehmensteile in der einen oder anderen Form gesichert werden, ein Teil der Arbeitsplätze bleibt erhalten und Gläubiger können (zum Teil) befriedigt werden.

Was bringt der Unternehmensverkauf im Rahmen einer Insolvenz?

Im Rahmen  eines beschlossenen Insolvenz-, bzw. Sanierungsplans kann der Verkauf von Anteilen am Unternehmen („Share Deals“) oder von Vermögensgegenständen, wie z.B. von Maschinen oder Patenten und Markenrechten („Asset Deal“) eine zentrale Rolle spielen. Vorteile eines Verkaufs sind zum Beispiel:

  • Erhöhung der Liquidität durch Verkauf von Vermögensgegenständen
  • Strategische Neuausrichtung und Verschlankung der Organisation durch den Verkauf von strategisch nicht relevanten Unternehmensteilen
  • Gesamtverkauf des Unternehmens und somit seine Weiterführung unter einem neuen Eigentümer, der in der Regel zusätzlich zum Kaufpreis weiteres Kapital in das Unternehmen investiert

Auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kann ein Unternehmen bzw. Teile davon verkauft werden. Dies kann gleichermaßen in einer übertragenden Sanierung oder im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens stattfinden.

Übertragende Sanierung und Unternehmensverkauf

Im Rahmen einer übertragenden Sanierung verkauft der Insolvenzverwalter Vermögensgegenstände des insolventen Unternehmens an einen Käufer („Asset Deal“), während Verbindlichkeiten und laufende Verträge bei der insolventen Gesellschaft verbleiben. Eine Ausnahme bilden die Beschäftigten, die bei Vorliegen eines Betriebsübergangs  nach § 613a BGB von der erwerbenden Gesellschaft mit übernommen werden, oder in der Praxis häufig an eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft („Transfergesellschaft“) überführt werden. Da diese Transfergesellschaft typischerweise aus der Insolvenzmasse finanziert werden muss, ist es eine wichtige Aufgabe des Insolvenzverwalters, die Personalstruktur so zu gestalten, dass sie attraktiv für einen potentiellen Erwerber und dass gleichzeitig etwaige Personalreduzierungen finanzierbar bleiben.

Ein Unternehmensverkauf im Zuge der Übertragenden Sanierung bedarf aus verständlichen Gründen der Zustimmung der Gläubiger im Rahmen einer Gläubigerversammlung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO). In der Praxis kann es vorkommen, dass die Gläubigerversammlung mangels ausreichender Teilnahme nicht beschlussfähig ist. In diesem Fall gilt nach § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO: Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt.

Ein großer Vorteil der übertragenden Sanierung ist die Weiterführung der überlebensfähigen Teile des Unternehmens und der Erhalt eines Großteils der Arbeitsplätze. Damit kann der Alteigentümer durch den Unternehmensverkauf in einer Krisensituation oft den Fortbestand seines Unternehmens sichern.

Das hört sich für den Alteigentümer gut an, doch in Wirklichkeit hat nicht der Alteigentümer den Fortbestand gesichert, sondern der Insolvenzverwalter. Kann aber m.E. so bleiben.

Insolvenzplanverfahren & Unternehmensverkauf

Der Insolvenzplan ist ein Instrument mit dem Ziel der Sanierung und somit den Erhalt des Unternehmens. Durch die Sanierungsmaßnahmen soll das Unternehmen stabilisiert werden. Des weiteren sollen die Gläubiger zu einem Verzicht eines Teils ihrer Forderungen bewegt werden, wobei bei entsprechender Gestaltung bei einer positiven zukünftigen Unternehmensentwicklung ein vollständiger Ausgleich möglich ist. Eine erfolgreich durchgeführte Sanierung führt zu einer finanzwirtschaftlichen Gesundung und einer Bereinigung der bilanziellen Überschuldung.

Der Insolvenzplan spielt auch bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eine zentrale Rolle. Dieses Verfahren kommt gem. § 270 InsO dann zum Einsatz, wenn das Insolvenzgericht in dem Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Eigenverwaltung anordnet. In einem Verfahren in Eigenverwaltung ist der Schuldner berechtigt, unter der Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen. Somit kann der Alteigentümer einen Verkauf bzw. einen Teilverkauf des Unternehmens anstreben.

Wie läuft ein Unternehmensverkauf in Sondersituationen ab?

Als erstes sollte man festhalten, dass auch in Sondersituationen beide grundsätzlichen Arten des Unternehmensverkaufs zur Verfügung stehen:

  • Share-Deal: Verkauf von Unternehmensanteilen, oder
  • Asset Deal: Verkauf von Vermögensgegenständen

Zeit und Mehrgleisigkeit im Verkaufsprozess sehr wichtig!

In allen Ausprägungen der unternehmerischen Sondersituationen, also bei drohender Insolvenz, im Rahmen eines selbstverwalteten Schutzschirmverfahrens oder im Rahmen einer regulären Insolvenz ist der Zeitfaktor von zentraler Bedeutung. Potenzielle Käufer müssen schnell identifiziert und angesprochen werden, die Verkaufsgespräche zugig geführt werden und ein Abschluss rasch herbeigeführt werden. Insbesondere da man unter Erfolgsdruck steht, sollte man nicht alles auf eine Karte setzen und mehrere Verkaufsoptionen parallel verfolgen.

Gibt es Käufer für Unternehmen in Sondersituationen?

Eindeutig ja, und zwar passend für (fast) jede Sanierungsoption! Allerdings ist der Käufermarkt nicht transparent und meist außerhalb des Netzwerks des Akteigentümers – schließlich gehören Sondersituationen nicht zum üblichen Geschäftsfeld des Unternehmens. Die Beispiele von Investoren reichen von auf Sondersituationen spezialisierten Finanzinvestoren über bankenunabhängigen Sale-und-Lease-Back Gesellschaften bin hin zu strategischen Käufern, die ein Carve-out oder das gesamte Unternehmen übernehmen könnten. Auch existieren zahlreiche Investoren, die eine vielversprechende übertragende Sanierung finanzieren würden und somit den Fortbestand des Unternehmens sichern können.

Fazit: wie geht man am besten beim Unternehmensverkauf in Sondersituationen vor?

Unternehmensverkäufe haben auch in Sondersituationen einschließlich  der aktuellen Corona-Krise große Bedeutung, und bieten vielen Unternehmen gerade jetzt einen guten alternativen Ausweg aus der Krise. Von besonderer Bedeutung ist ein professionelles Vorgehen bei der Identifizierung möglicher Käufer und bei der Abwicklung des Verkaufsprozesses: schließlich stehen Sie als Unternehmer unter einem immensen Zeit- und Erfolgsdruck!

Wir empfehlen Ihnen, eine professionelle Unterstützung beim Verkaufsprozess in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel durch  ADVISOS Corporate Finance. Hier begleiten Sie Partner mit jahrzehntelanger Erfahrung in den Bereichen Unternehmensverkauf und Unternehmensfinanzierung. Das breite Investorennetzwerk für Sondersituationen erlaubt ADVISOS eine gezielte Ansprache von Käufern und  bankenunabhängigen Finanzierern. Somit kann ein Unternehmensverkauf oder eine Finanzierung individuell, schnell und zielsicher durchgeführt werden.

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